Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Lexoprint-Partnerprogramm

1. Einführung

Willkommen im Lexoprint-Partnerprogramm. Mit Ihrer Teilnahme akzeptieren Sie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diese vor der Registrierung sorgfältig durch.

§1A. Programmrichtlinien.
Lexoprint kann Programmrichtlinien (Markenleitfaden, zulässige Kanäle, Disclaimer-Muster, Gutscheinregeln usw.) veröffentlichen und aktualisieren. Der Partner verpflichtet sich, diese einzuhalten; bei Widerspruch zwischen den Programmrichtlinien und diesem Dokument haben diese AGB Vorrang.


2. Begriffsbestimmungen

Lexoprint: bezieht sich auf unsere Website www.lexoprint.de.
Partner: jede natürliche oder juristische Person, die sich registriert und in unser Partnerprogramm aufgenommen wurde.
Partnercode / Partnerlink: ein von Lexoprint bereitgestellter eindeutiger Code (für die Provisionszuordnung) sowie ggf. Werbelinks ohne Zuordnungswirkung.


3. Teilnahmevoraussetzungen

Um Partner zu werden, müssen Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein;

  • einen geeigneten Werbekanal nutzen (z. B. Website, Blog oder Social-Media-Seite);

  • das Anmeldeformular ausfüllen und von unserem Team genehmigt werden.

§3A. Eignung und Prüfungen.
Der Partner garantiert richtige und vollständige Angaben (Name, Anschrift, Steuerdaten, IBAN). Lexoprint kann Unterlagen anfordern sowie Konten nach pflichtgemäßem Ermessen ablehnen/schließen.

§3B. Verhältnis der Parteien.
Die Parteien handeln als unabhängige Unternehmen. Dieser Vertrag begründet kein Arbeits-, Gesellschafts-, Agentur- oder Vertretungsverhältnis. Der Partner ist nicht befugt, Verpflichtungen im Namen von Lexoprint einzugehen.


4. Pflichten des Partners

  • Bewerbung der Lexoprint-Produkte auf ethische und rechtmäßige Weise.

  • Sicherstellung, dass die genutzten Websites/Plattformen keine illegalen, anstößigen oder rechtsverletzenden Inhalte enthalten.

  • Vertrauliche Behandlung der von Lexoprint bereitgestellten Informationen und Nutzung ausschließlich zur Bewerbung unserer Produkte.

§4A. Verhaltensregeln und zulässige Kanäle.
Untersagt sind: (i) Spam (E-Mail/SMS ohne Einwilligung), einschließlich fehlendem Double-Opt-In beim Newsletter; (ii) Cookie-Stuffing, erzwungene oder simulierte Klicks, Bot-Traffic, Kettenweiterleitungen sowie iFraming/ Verschleierung der Traffic-Quelle; (iii) Adware/Toolbars und andere Inject-Verfahren; (iv) Veröffentlichung von Codes auf Gutscheinportalen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lexoprint (gemäß §5F); (v) nicht offengelegte Anreize oder irreführende Aussagen; (vi) Nutzung der Lexoprint-Markenbegriffe (einschließlich Tippfehler/Varianten) in Keywords, Anzeigentexten, angezeigten URLs oder Zielseiten sowie Brand Bidding; (vii) Registrierung/Nutzung von Domains/Subdomains, die die Marke enthalten, imitieren oder Verwechslungsgefahr begründen („Typosquatting“). Der Partner gibt sich nicht als Vertreter/Agent von Lexoprint aus und beachtet die Regeln der genutzten Plattformen (z. B. Meta, Google, YouTube, TikTok). Ein Verstoß kann zur Suspendierung oder Kündigung gemäß §6A führen.

§4B. Kennzeichnung von Werbung.
Der Partner kennzeichnet werbliche Inhalte klar (z. B. „Werbung/Anzeige/enthält Affiliate-Links“) gemäß den Leitlinien der Medienanstalten in Deutschland. Der Partner hält ein Impressum und sonstige rechtliche Hinweise vor. Der Partner versendet keine kommerziellen Mitteilungen (E-Mail/SMS/Messenger) ohne vorherige Einwilligung des Empfängers (Double-Opt-In für E-Mail); jede Form von unverlangter Kontaktaufnahme (Spam) ist untersagt. Es gelten die Vorgaben des UWG zur elektronischen Werbung.

§4C. Unzulässige Inhalte.
Die Bewerbung von Lexoprint neben oder über Inhalte wie Hass/Diskriminierung, Gewalt, Erwachsenen-Inhalte, Glücksspiel, Drogen/Waffen, Schutzrechtsverletzungen oder irreführende Praktiken ist untersagt. Lexoprint kann Konten ablehnen/sperren, die gegen diese Richtlinie verstoßen.


5. Provisionen und Zahlungen

Provisionsstruktur: Die Provisionen werden auf den Nettowarenwert der generierten Verkäufe berechnet, gemäß folgender Staffelung:
0–300 €: 5 % | 300–800 €: 10 % | 800–1.500 €: 12 % | über 1.500 €: 15 %.

Auszahlung der Provisionen: monatlich, innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende, in dem die Verkäufe erzielt wurden, sofern der Gesamtprovisionsbetrag die Mindestschwelle von 50 € erreicht. Wird diese Schwelle nicht erreicht, Übertrag in den Folgemonat. Auszahlungen in EUR; Transfer-/Zahlungsgebühren werden vom Betrag abgezogen.

Nettowarenwert“ bedeutet den Produktpreis nach Anwendung von Lexoprint-Rabatten/Coupons, ohne USt/Steuern, Versand, Verpackung, Versicherung, Zahlungsanbietergebühren, Geschenkkarten sowie Beträge für später retournierte oder stornierte Produkte.

5A. Zahlungen an natürliche Personen (ohne gewerbliche Tätigkeit) – Gutschrift (Self-Billing)

5A.1 Zahlungsart (Gutschrift). Vergütungen an einen Partner als Privatperson werden per Gutschrift/Abrechnungsgutschrift von Lexoprint abgerechnet (Self-Billing). Mit Annahme dieser AGB stimmt der Partner dieser Abrechnungsform zu.

5A.2 Ausstellung und Inhalt. Gutschriften werden monatlich erstellt (bei Erreichen der Schwelle nach §5) und enthalten: Nummer/Datum, Name/Anschrift des Partners, Referenzzeitraum, Beschreibung der zugeordneten Verkäufe (Code), Nettobetrag sowie etwaige Korrekturen (Retouren/Stornos/Chargebacks). Auszahlung per Überweisung auf das angegebene Konto.

5A.3 Umsatzsteuer. Für Privatpersonen ohne gewerbliche Tätigkeit wird keine USt ausgewiesen. Übt der Partner eine gewerbliche Tätigkeit aus (z. B. Gewerbe oder Kleinunternehmer), informiert er Lexoprint unverzüglich und übermittelt relevante Steuerdaten (ggf. USt-ID); in solchen Fällen enthalten Gutschriften die gesetzlich erforderlichen Hinweise (z. B. „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, § 19 UStG“ bei Kleinunternehmern).

5A.4 Steuerliche Pflichten des Partners. Der Partner als Privatperson ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen sowie etwaige Sozialabgaben gemäß geltendem Recht. Lexoprint führt keine Steuern/Abgaben für den Partner ab und erteilt keine Steuerberatung.

5A.5 Korrekturen. Bei Retouren, Stornos oder ungültigen/fraudulenten Transaktionen werden Beträge in der aktuellen Gutschrift angepasst oder mit zukünftigen Abrechnungen verrechnet.

5A.6 Annahme und Einwände. Die Gutschrift gilt als angenommen, sofern innerhalb von 14 Tagen nach Zugang keine begründeten Einwände erhoben werden. Bei berechtigten Einwänden berichtigen die Parteien Dokument und Zahlung entsprechend.

5A.7 Verhältnis der Parteien. Der Partner handelt als unabhängige Person; dieser Vertrag begründet kein Arbeits-, Mandats-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis. Kein Anspruch auf arbeitnehmertypische Leistungen.

§5B. Qualifizierte Bestellungen.
Provisionsfähig sind nur bezahlte, versandte und nicht retournierte Bestellungen, die dem Partnercode gemäß den Lexoprint-Regeln zugeordnet sind.

§5C. Ausschlüsse.
Nicht provisionsfähig sind: stornierte/retournierte/chargeback-Belastete Bestellungen, Eigeneinkäufe des Partners oder von Angehörigen im selben Haushalt, Bestellungen aus Betrug, unzulässigen Anreizen oder bei Verstößen gegen die AGB/Programmrichtlinien.

§5D. Zuordnungsfenster und Regel.
Die Provisionszuordnung erfolgt ausschließlich über den Partnercode im Checkout. Partnerlinks können als Werbemittel genutzt werden, ohne Zuordnungswirkung.

§5E. Prüfung, Einbehalte und Verrechnung.
Lexoprint kann die Auszahlung bis zu 30 Tage nach Monatsende und/oder bis zum Ablauf der gesetzlichen Rückgabefrist aufschieben, Beträge bei begründetem Verdacht auf ungültige/fraudulente Aktivitäten einbehalten sowie Negativsalden mit zukünftigen Zahlungen verrechnen. Lexoprint kann überzahlte Beträge zurückfordern oder mit künftigen Zahlungen verrechnen.

§5F. Codes.
Codes sind persönlich; keine Veröffentlichung auf Gutscheinportalen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lexoprint; keine Kombination mit anderen Aktionen, sofern nicht ausdrücklich angegeben; Lexoprint kann Codes bei Missbrauch deaktivieren.

§5G. Änderung der Provisionssätze.
Lexoprint kann Provisionsstaffeln, Codes und Programmpolitiken mit Wirkung für die Zukunft ändern; in der Regel mit 7 Tagen Vorlauf. Für vor dem Stichtag aufgegebene Bestellungen gelten die bisherigen Regeln.

§5H. Nachweise und Audit.
Auf Verlangen von Lexoprint übermittelt der Partner innerhalb von 7 Tagen angemessene Informationen zu Traffic-Quellen und zur Einhaltung dieser AGB. Unterlassung oder begründete Betrugsindizien können zur Einbehaltung/Invalidierung von Provisionen und/oder Kündigung gemäß §6A führen.


6. Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag beginnt mit der Aufnahme in das Programm und gilt bis zur Kündigung durch eine der Parteien.
Lexoprint behält sich vor, das Konto eines Partners bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder bei festgestellten betrügerischen/schädlichen Aktivitäten zu suspendieren oder zu kündigen.

§6A. Kündigung aus wichtigem Grund; Folgen.
Wesentliche Verstöße (Betrug, Schutzrechtsverletzungen, Spam, Gesetzesverstöße) berechtigen zur fristlosen Kündigung, zur Stornierung nicht berechtigter Provisionen und zum Einbehalt von Beträgen bis zur Klärung. Die §§ 5B–5F, 7, 8A, 9A–9B gelten über das Vertragsende hinaus fort. Mit Beendigung endet die Markenlizenz sofort; der Partner stellt die Nutzung von Markenmaterialien ein und entfernt innerhalb von 3 Tagen alle Bezüge/Kommunikationen, die die Marke Lexoprint verwenden.


7. Haftungsbeschränkung

Im gesetzlich zulässigen Umfang haftet Lexoprint nicht für indirekte, besondere oder Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns). Für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten besteht keine Haftung. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.


8. Änderungen dieser AGB

Lexoprint kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Der Partner wird per E-Mail oder über unsere Plattform informiert. Die weitere Teilnahme nach Benachrichtigung gilt als Zustimmung.

§8A. Datenschutz & Cookies.
Affiliate-Tracking erfolgt gemäß § 25 TDDDG (Einwilligung) und DSGVO. Auf Lexoprint-Eigentum werden Cookies/Tracking-IDs erst nach Opt-In gesetzt. Der Partner veröffentlicht eine eigene Datenschutzerklärung und erhebt keine sowie werden ihm keine personenbezogenen Daten von Lexoprint-Kunden offengelegt. Bei Beendigung löscht der Partner unverzüglich alle im Rahmen des Programms erhaltenen Daten und bestätigt die Löschung schriftlich auf Verlangen von Lexoprint.


9. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Streitigkeiten werden vor den zuständigen Gerichten in Deutschland geregelt. Für Partner, die Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Lexoprint. Für andere Partner gelten die zwingenden gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

§9A. Sub-Affiliation.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung verboten.

§9B. IP & Marke.
Lexoprint erteilt eine nicht exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Marken- und Gestaltungsmaterialien ausschließlich zur Bewerbung gemäß Markenleitfaden. Keine Logo-Modifikationen, kein Anschein einer Empfehlung/Ermächtigung. Die Lizenz endet mit der Beendigung des Programms.

§9C. Freistellung.
Der Partner stellt Lexoprint von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Inhalten/Materialien/Aktivitäten resultieren (u. a. Schutzrechtsverletzungen, irreführende Werbung, Gesetzes- oder AGB-Verstöße), soweit gesetzlich zulässig.

§9D. Höhere Gewalt.
Keine Partei haftet für Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle (z. B. umfangreiche Netz-/Drittdienstausfälle, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen). Bereits fällige Zahlungsansprüche bleiben unberührt.

§9E. Abtretung.
Der Partner darf Rechte/Pflichten nicht ohne schriftliche Zustimmung von Lexoprint abtreten. Lexoprint kann den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder einen Gesamtrechtsnachfolger übertragen.

§9F. Schlussbestimmungen.
Wird eine Bestimmung unwirksam/undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam (Salvatorische Klausel). Bei Konflikten zwischen diesen AGB und den Programmrichtlinien haben diese AGB Vorrang. Die deutsche Fassung ist im Falle von Übersetzungsabweichungen maßgeblich.
Kein Verzicht: Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts gilt nicht als Verzicht; ein Verzicht bedarf der Schriftform.
Gesamtvereinbarung: Diese AGB bilden zusammen mit den Programmrichtlinien die vollständige Vereinbarung der Parteien zum Programm und ersetzen sämtliche vorherigen Abreden zum selben Gegenstand.

§9G. Mitteilungen.
Mitteilungen erfolgen an die mit dem Partnerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse und gelten einen Werktag nach Versand als zugegangen. Fristen berechnen sich nach der Zeitzone CET/CEST (Berlin).


10. Zustimmung zu den Bedingungen

Mit Ihrer Registrierung und Teilnahme am Lexoprint-Partnerprogramm bestätigen Sie, dass Sie diese Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.